Vorschriften | |||||
Sicherheitsvorschriften Jeder Schütze ist für den Einsatz seines Stgw verantwortlich. Er stellt das Feuer auch entgegen anders lautendem Befehl sofort ein, wenn er eine Gefährdung von Mensch und Tieren oder die Beschädigung von Material zu erkennen glaubt.
Vor jeder Schiessübung muss die Laufkontrolle durchgeführt werden. Am Ende jeder Schiessübung ist eine Entladekontrolle durchzuführen. Einzelschiessende sind für die Laufkontrolle selbst verantwortlich und führen die Entladekontrolle selber durch.
An Schiesstagen dürfen Manipulationen nur auf dem Schützenläger in der Schiessstellung vorgenommen werden. Vor Verlassen der Schiesstellung ist das Stgw zu sichern.
Zu Hause ist das Stgw in einem trockenen, sicheren und abschliessbaren Raum aufzubewahren. Die Sicherheit wird erhöht, wenn der Verschluss getrennt von der Waffe aufbewahrt wird.
Vor dem Betreten des Schiessstandes:
Im Schiessstand:
Auszug aus den Vorschriften für das Schiesswesen ausser Dienst:
Art. 41 Sicherheitsvorschriften
1 Für das Schiesswesen ausser Dienst gelten grundsätzlich die Waffenreglemente der Armee sowie die Weisungen des Chefs Heer für Schiessanlagen.
2 Es darf nur auf Scheiben geschossen werden.
3 Der Kontrolle der Waffen ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Für Unfälle und Schäden, die wegen Missachtung dieser Vorschriften entstehen, haften die Fehlbaren.
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